
Quasi-juristische Personen werden im juristischen Sprachgebrauch Gesellschaften genannt, die keine Rechtspersönlichkeit besitzen, die aber wie juristische Personen Träger von Rechten und Pflichten sein können (Teilrechtsfähigkeit). Beispiele dafür sind die oHG (offene Handelsgesellschaft) oder die KG (Kommanditgesellschaft). Der Begriff ist r...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Quasi-juristische_Person
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